Erste Fahrkenntnisse mit 17 – Begleitetes Fahren „G.A.“

Erste Fahrkenntnisse mit 17 – Begleitetes Fahren „G.A.“

 

Das „begleitete Fahren“ (guida accompagnata) ermöglicht es Jugendlichen bereits vor dem 18. Geburtstag erste Fahrkenntnisse zu erwerben.

Für das begleitete Fahren können nur Inhaber des Führerscheins A1 oder B1 ab 17 Jahren ansuchen.

Dafür müssen vorerst 10 Fahrstunden in der Fahrschule besucht werden.

Nach dem Erhalt der Bescheinigung für das begleitete Fahren kann man nur in Begleitung von einer der 3 angegebenen Personen fahren. Die Begleitpersonen müssen seit mindestens 10 Jahren in Besitzt des Führerscheins B sein und dürfen nicht älter als 60 Jahre sein. Die Begleitpersonen dürfen keine Vergehen in den letzten 5 Jahren aufweisen.

Mit dem 18. Geburtstag erlischt die Bescheinigung für das begleitete Fahren und man kann für den Führerschein B ansuchen. Die 10 Fahrstunden, welche für das begleitete Fahren absolviert wurden, können dann beim Ansuchen für den Führerschein B als Pflichtfahrstunden übertragen werden.

 

Voraussetzung für das Fahrzeug, mit welchem das begleitete Fahren ausgeübt wird:

  • Das Fahrzeug darf das Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten
  • Das Fahrzeug darf die spezifische Leistung, bezogen auf das Leergewicht des Fahrzeuges von 75 KW pro Tonne nicht überschreiten. Ein Fahrzeug der Kategorie M1 (Pkw) darf zusätzlich die Motorleistung von 105 KW nicht überschreiten.
  • Am Fahrzeug müssen die Aufschriften („GA“) vorn und hinten angebracht werden.

 

Verhalten im Straßenverkehr, während des begleiteten Fahrens:

Das begleitete Fahren kann auf allen Straßen stattfinden, ohne Zeitbeschränkungen. Folgendes muss beachtet werden:

  • Es dürfen keine Passagiere mitgeführt werden (nur die Begleitperson)
  • Während des begleiteten Fahren muss der 17. Jährige, die Bescheinigung für das begleitete Fahren sowie den Führerschein (A1 oder B1) immer mitführen. Auch die Begleitperson muss den eigenen gültigen Führerschein immer mitführen.
  • Bei der Fahrt auf der Autobahn mit 3 oder mehr Fahrspuren, dürfen nur die zwei dem rechten Fahrbahnrand am nächsten liegenden Fahrspuren befahren werden.
  • Während der Fahrt dürfen die Geschwindigkeitsbegrenzungen, welche auch für Führerscheinneulinge gelten, nicht überschritten werden, d.h. Höchstgeschwindigkeit 100 km/h auf der Autobahn und 90 km/h auf erstrangigen Freilandstraße (z.B. MeBo).

 

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