EINSCHREIBUNG / MERKBLATT

Der Führerschein der Kategorie AM kann mit 14 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von 2-, 3- und 4-rädrigen Kleinkrafträdern bis zu 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h.

Um diesen Führerschein zu erlangen muss sowohl eine theoretische, als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Ab 16 Jahren ist es erlaubt einen Passagier zu transportieren, sofern das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen ist und man im Besitz des Führerscheins ist (Achtung: mit Foglio Rosa nicht erlaubt!).

EINSCHREIBUNG / MERKBLATT

Der Führerschein der Kategorie A1 kann mit 16 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum bis 125 ccm, einer Motorleistung bis 11kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis 0,1kW/kg.
  • dreirädige Leichtkrafträder mit einer Motorleistung von max. 15kW.
  • landwirtschaftliche Maschinen, welche für die kraftradartigen Fahrzeuge vorgesehenen Maximalmaße und Höchstgewichte nicht überschreiten (2,5 t Gesamtgewicht, 1,60 m Breite, 4 m Länge, 2,5 m Höhe).
  • alle Fahrzeuge die man mit dem Führerschein der Kategorie AM fahren darf.

Ab 16 Jahren ist es erlaubt einen Passagier zu transportieren, sofern das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen ist und man im Besitz des Führerscheins ist (Achtung: mit Foglio Rosa nicht erlaubt!).

EINSCHREIBUNG / MERKBLATT

Der Führerschein der Klasse A2 kann ab 18 Jahren durch Ablegen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung erworben werden. Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 oder B müssen nur die praktische Prüfung ablegen.
Berechtigt zum Führen von:

  • Motorrädern mit einer Leistung von höchstens 35 kW und einer spezifischen Leistung von höchstens 0,2 kW/kg
  • Dreirädern mit einer Leistung von höchstens 15 kW

EINSCHREIBUNG / MERKBLATT

Der Führerschein der Kategorie A erlaubt das Lenken von kraftradartigen Fahrzeugen mit zwei oder drei Rädern jeglichen Hubraumes und jeglicher Motorleistung (keine QUADS, dafür braucht es den B1 oder den B Führerschein)
Der Führerschein der Kategorie A kann durch Ablegen einer Fahrprüfung (Voraussetzung: in Besitz des Führerscheines B) erlangt werden:

  •  durch Direktzugang mit 24 Jahren
  •   2 Jahre nach Ausstellungsdatum des Führerscheines der Kategorie A2

Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung