Begleitetes Fahren (G.A.)
Voraussetzungen: Mindestalter 17 Jahre und Führerschein A1
Leistung: 10 Fahrstunden
Das Begleitete Fahren (G.A.) ermöglicht Jugendlichen ab 17 Jahren, die bereits im Besitz des Führerscheins A1 sind, erste Fahrerfahrungen mit Kraftfahrzeugen vor dem Erwerb des Führerscheins der Klasse B zu sammeln.
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen darf der Minderjährige nur in Anwesenheit einer genehmigten Begleitperson fahren, die in der offiziellen Genehmigung der Zulassungsbehörde eingetragen ist.
Die Begleitperson muss unter 65 Jahre alt sein und seit mindestens 10 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B oder einer höheren Klasse sein.
Vor Beginn des begleiteten Fahrens ist die Teilnahme an einem praktischen Ausbildungskurs in einer zugelassenen Fahrschule verpflichtend, einschließlich Fahrstunden mit einem qualifizierten Fahrlehrer.
Das Begleitete Fahren bietet jungen Fahrern eine wertvolle Möglichkeit, bereits vor dem 18. Lebensjahr Erfahrung, Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr zu entwickeln


